RS Vwgh 2002/2/28 2001/16/0563

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §38;
ErbStG §15 Abs1 Z14 lita;

Rechtssatz

Die Annahme des Vorliegens kirchlicher Zwecke iSd § 38 BAO scheitert von vornherein, wenn nach dem Inhalt der Satzung eine ausschließliche Förderung gesetzlich anerkannter Kirchen- und Religionsgesellschaften nicht zu erkennen ist. Es gibt nämlich auch Gemeinschaften, die sich zum Evangelium von Jesus Christus bekennen, die aber nicht den Status einer anerkannten Kirche haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160563.X01

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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