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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob die Betätigung als Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes anzusehen ist, ist eine Prognose anzustellen. Der Prognose sind normale wirtschaftliche Verhältnisse zu Grunde zu legen, ungewöhnliche Verhältnisse hingegen sind auszublenden (Hinweis E 17. Oktober 1989, 86/14/0105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150219.X05Im RIS seit
26.06.2002Zuletzt aktualisiert am
31.07.2018