RS Vwgh 2002/2/28 96/15/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob die Betätigung als Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes anzusehen ist, ist eine Prognose anzustellen. Der Prognose sind normale wirtschaftliche Verhältnisse zu Grunde zu legen, ungewöhnliche Verhältnisse hingegen sind auszublenden (Hinweis E 17. Oktober 1989, 86/14/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996150219.X05

Im RIS seit

26.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten