RS Vwgh 2002/3/13 98/12/0191

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0281 E 20. Mai 1992 RS 4

Stammrechtssatz

Bezieht sich die leitende Funktion eines Beamten nur auf ein verhältnismäßig eng abgegrenztes Sachgebiet, so ist eine besondere Leitungsfunktion jedenfalls auszuschließen (Hinweis E 10.9.1984, 83/12/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120191.X04

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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