RS Vwgh 2002/3/13 98/12/0191

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0281 E 20. Mai 1992 RS 5

Stammrechtssatz

Auf die Zahl und die dienstrechtliche Stellung der dem leitenden Beamten unterstellten Bediensteten kommt es für die Qualifizierung seiner Tätigkeit als besondere Leitungsfunktion nicht primär an (Hinweis E 28.1.1985, 84/12/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120191.X05

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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