RS Vwgh 2002/3/13 2001/12/0197

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z1 impl;
DienstrechtsG Krnt 1994 §40 Abs4 Z1 idF 1996/014;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/12/0028 E 28. April 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Der Tatbestand des § 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979 ist nur gegeben, wenn sich durch die Maßnahme eine LaufbahnERWARTUNG des Beamten verschlechtert hat, die bereits in den Bereich KONKRETER Möglichkeiten gerückt war (Hinweis E 20.10.1981, 81/12/0067 und 0098, VwSlg 10566 A/1981). Die Möglichkeit des Erreichens der Laufbahnsteigerung aus der bisherigen Verwendung muß im Zeitpunkt der zu beurteilenden Verwendungsänderung bereits konkret geworden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120197.X02

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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