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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/12/0028 E 28. April 1993 RS 1Stammrechtssatz
Der Tatbestand des § 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979 ist nur gegeben, wenn sich durch die Maßnahme eine LaufbahnERWARTUNG des Beamten verschlechtert hat, die bereits in den Bereich KONKRETER Möglichkeiten gerückt war (Hinweis E 20.10.1981, 81/12/0067 und 0098, VwSlg 10566 A/1981). Die Möglichkeit des Erreichens der Laufbahnsteigerung aus der bisherigen Verwendung muß im Zeitpunkt der zu beurteilenden Verwendungsänderung bereits konkret geworden sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120197.X02Im RIS seit
03.06.2002