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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs3Leitsatz
Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Zurückweisung des Antrags auf Weiterleitung der Beschwerde an den VerwaltungsgerichtshofRechtssatz
Der Antrag, der Verfassungsgerichtshof "möge die gegenständliche Beschwerde unverzüglich an den Verwaltungsgerichtshof übermitteln", war zurückzuweisen, da ein solcher Antrag einer gesetzlichen Grundlage entbehrt und auch die Voraussetzungen für die (in der zurückgezogenen Beschwerde beantragte) Beschwerdeabtretung an den Verwaltungsgerichtshof nach Art144 Abs3 B-VG nicht vorliegen (vgl. VwGH 13.08.03, 2000/08/0140, sowie zuletzt VfGH B v 25.06.03, B511/03).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Abtretung, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B1183.2003Dokumentnummer
JFR_09969078_03B01183_01