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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24;Rechtssatz
Der Aufteilung des Kaufpreises nach dem Sachwertverhältnis liegt die Auffassung zu Grunde, dass der Ertrag durch das bebaute Grundstück insgesamt erwirtschaftet wird und der Ertragswert daher wiederum nach dem Sachwertverhältnis dem Boden einerseits und dem Gebäude andererseits zuzuweisen ist. Diese Ansicht ist vom Verwaltungsgerichtshof wiederholt als unbedenklich beurteilt worden (Hinweis E 31.5.1994, 91/14/0098)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140034.X06Im RIS seit
17.07.2002