RS Vwgh 2002/3/19 2001/10/0255

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO 1868 §5 Abs2;

Rechtssatz

Wenn ein Rechtsanwalt selbst nach Rechtskraft des Urteils, das ihn zur Herausgabe eines treuhändig zu verwahrenden Geldbetrages an den Gerichtskommissär verpflichtet, den gemäß der Treuhandschaft übernommenen Pflichten nicht unverzüglich und vollständig nachkommt, so kann schon dies allein den Schluss auf den Verlust der Vertrauenswürdigkeit im Sinn von § 5 Abs 2 RAO tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001100255.X03

Im RIS seit

24.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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