RS Vwgh 2002/3/19 2001/10/0255

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

19/05 Menschenrechte
25/01 Strafprozess

Norm

MRK Art6;
StPO 1975 §39 Abs3;

Rechtssatz

Im Verfahren zur Ausschließung aus der Liste der Strafverteidiger (§ 39 Abs 3 StPO) ist nicht über eine strafrechtliche Anklage im Sinne des Art 6 MRK zu entscheiden. Vielmehr handelt es sich bei der Ausschließung aus der Liste der Strafverteidiger um eine Maßnahme, die Nachteile für die Rechtspflege und das Ansehen der Strafverteidiger und der Strafjustiz hintanhalten soll und allein darauf abzielt, Personen, denen die Vertrauenswürdigkeit fehlt, von der weiteren Tätigkeit als Strafverteidiger abzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001100255.X04

Im RIS seit

24.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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