RS Vwgh 2002/3/20 99/15/0046

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Veröffentlicht am 20.03.2002
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
LAO Wr 1962 §18;

Rechtssatz

Auch die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde iSd § 18 Wr LAO (Hinweis E 19. März 1997, 95/16/0142, ergangen zu § 20 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150046.X03

Im RIS seit

17.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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