RS Vwgh 2002/3/20 99/03/0316

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Veröffentlicht am 20.03.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs1 litc;
StVO 1960 §4 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/02/0169 E 30. März 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Gerät zur Abspielung von Musik darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird (vgl. die in Grubmann, Die Straßenverkehrsordnung 1960; mit Kommentar, 1999, Seite 94, Anm. 18, wiedergegebene Rechtsprechung).

Schlagworte

Meldepflicht Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030316.X01

Im RIS seit

04.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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