RS Vwgh 2002/3/21 2001/16/0429

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2002
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §5;

Rechtssatz

Bei der Verneinung der vom Abgabepflichtigen angestrebten Bauherreneigenschaft ist nicht von Bedeutung, wer der "wahre" Bauherr gewesen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160429.X05

Im RIS seit

06.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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