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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;Rechtssatz
Es ist nach der ständigen Judikatur des VwGH für die Erfüllung der Gerichtsgebührenpflicht unmaßgeblich, ob im Wege eines den Streitwert verändernden Vergleiches ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wird bzw ob eine bereits bestehende, gar nicht strittige Verpflichtung neuerlich übernommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160055.X02Im RIS seit
01.08.2002