RS Vwgh 2002/3/21 2001/16/0555

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Veröffentlicht am 21.03.2002
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §18;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0556

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/16/0652 E 15. März 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Börsenumsatzsteuer entsteht die Steuerpflicht mit dem Verpflichtungsgeschäft; das ist der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages (Hinweis Dorazil, Kurzkommentar zum Kapitalverkehrsteuergesetz2, S 228 zu § 18).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160555.X01

Im RIS seit

06.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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