RS Vfgh 2003/9/23 V67/03 - V55/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.2003
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Index

92 Luftverkehr
92/01 Luftverkehr

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
LuftFG §137
Zivilluftfahrt-StörungsV §30
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
  1. B-VG Art. 139 heute
  2. B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013
  3. B-VG Art. 139 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. B-VG Art. 139 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  5. B-VG Art. 139 gültig von 30.11.1996 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 659/1996
  6. B-VG Art. 139 gültig von 01.01.1991 bis 29.11.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 685/1988
  7. B-VG Art. 139 gültig von 01.07.1976 bis 31.12.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 302/1975
  8. B-VG Art. 139 gültig von 21.07.1962 bis 30.06.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 205/1962
  9. B-VG Art. 139 gültig von 19.12.1945 bis 20.07.1962 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  10. B-VG Art. 139 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. ZPO § 63 heute
  2. ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011
  3. ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009
  4. ZPO § 63 gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  5. ZPO § 63 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Leitsatz

Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung im Verfahren zur Untersuchung eines Flugunfalls sowie eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen der Zivilluftfahrt- Störungsverordnung; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Zuerkennung einer Parteistellung in einem Verwaltungsverfahren; kein rechtliches Interesse des antragstellenden Hubschrauberpiloten an der Vornahme einer Flugunfallsuntersuchung; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

Rechtssatz

Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung im Verfahren zur Untersuchung eines Flugunfalls sowie des Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des §30 Abs1 der Zivilluftfahrt-StörungsV - ZSV 1978, BGBl 152/1978.Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung im Verfahren zur Untersuchung eines Flugunfalls sowie des Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des §30 Abs1 der Zivilluftfahrt-StörungsV - ZSV 1978, Bundesgesetzblatt 152 aus 1978,.

Dem Einschreiter ist zwar darin beizupflichten, dass auch überlebende Passagiere und Besatzungsmitglieder zweifellos ein "verständliches Interesse" an der Aufklärung eines Flugunfalls haben. Dieses ist jedoch nicht mit einem rechtlichen Interesse an der Vornahme einer Flugunfallsuntersuchung im Sinne der in Rede stehenden Vorschriften gleichzusetzen (vgl auch VwGH vom 31.01.96, Zl 96/03/0001, wonach Fluguntersuchungen ausschließlich zur Wahrung öffentlicher Interessen durchgeführt werden, sowie bekräftigend VwGH vom 03.05.00, Zl 2000/03/0029).Dem Einschreiter ist zwar darin beizupflichten, dass auch überlebende Passagiere und Besatzungsmitglieder zweifellos ein "verständliches Interesse" an der Aufklärung eines Flugunfalls haben. Dieses ist jedoch nicht mit einem rechtlichen Interesse an der Vornahme einer Flugunfallsuntersuchung im Sinne der in Rede stehenden Vorschriften gleichzusetzen vergleiche auch VwGH vom 31.01.96, Zl 96/03/0001, wonach Fluguntersuchungen ausschließlich zur Wahrung öffentlicher Interessen durchgeführt werden, sowie bekräftigend VwGH vom 03.05.00, Zl 2000/03/0029).

siehe auch B v 6.12.04, V55/04: Flugunfallskommissionen keine Behörden, sondern Sachverständigenkollegien; keine Rechtsverbindlichkeit der Gutachten dieser Kommissionen; keine Einräumung subjektiver Rechte, daher Zurückweisung des Individualantrags desselben Antragstellers auf Aufhebung derselben Bestimmung.

Entscheidungstexte

  • V 67/03
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 23.09.2003 V 67/03
  • V 55/04
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 06.12.2004 V 55/04

Schlagworte

Luftfahrt, Verwaltungsverfahren, Parteistellung Luftverkehr, VfGH / Individualantrag, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Zuständigkeit, Behördenbegriff, Rechte subjektive öffentliche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2003:V67.2003

Dokumentnummer

JFR_09969077_03V00067_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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