RS Vwgh 2002/3/22 2001/11/0342

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Veröffentlicht am 22.03.2002
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90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs4;
FSG 1997 §26 Abs5;
FSG 1997 §7 Abs1;
FSG 1997 §7 Abs4 Z5;

Rechtssatz

Ein gelegentlicher, allenfalls Jahre zurückliegender Suchtmittelkonsum allein rechtfertigt noch keine Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung des Betreffenden zum Lenken von Kraftfahrzeugen (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 24. August 1999, Zl. 99/11/0092 und 0175, und vom 23. Mai 2000, Zl. 99/11/0340). Es bedürfte dazu vielmehr konkreter Feststellungen über die Zeitpunkte des Suchtmittelkonsums sowie die Art und Menge des konsumierten Suchtmittels.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110342.X03

Im RIS seit

10.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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