RS Vwgh 2002/3/27 2000/13/0104

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Veröffentlicht am 27.03.2002
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §8 Abs4;
FamLAG 1967 §8 Abs5;
FamLAG 1967 §8 Abs6;

Rechtssatz

Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf (im Beschwerdefall erhöhte) Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum (Hinweis E 24. Oktober 2000, 95/14/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000130104.X01

Im RIS seit

06.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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