RS Vwgh 2002/3/28 95/10/0265

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2002
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Index

70/08 Privatschulen

Norm

PrivSchG 1962 §21;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass in der Vergangenheit bei bestimmten finanzgesetzlichen Ansätzen bestimmten Schulen Förderungen eingeräumt worden sind, kann kein Anspruch auf Subventionierung abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1995100265.X04

Im RIS seit

13.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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