RS Vwgh 2002/4/17 98/09/0174

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Veröffentlicht am 17.04.2002
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Index

21/01 Handelsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs4 idF 1994/314;
HGB §178;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/09/0178 E 21. Oktober 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist nicht erkennbar, warum sich aus dem Wortlaut des ersten Tatbestandes des § 2 Abs 4 zweiter Satz AuslBG ergeben sollte, daß lediglich "bloße" Arbeitsgesellschafter ohne Kapitaleinlage angesprochen sein sollten. Auch ist es keineswegs ausgeschlossen, daß ein mit einer Geldeinlage an einem Unternehmen Beteiligter zudem Arbeiten für das Unternehmen verrichtet und dabei neben dem Gesellschaftsvertrag ein Arbeitsvertrag in Erscheinung tritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998090174.X02

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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