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21/01 HandelsrechtNorm
AuslBG §2 Abs4 idF 1994/314;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/09/0178 E 21. Oktober 1998 RS 2Stammrechtssatz
Es ist nicht erkennbar, warum sich aus dem Wortlaut des ersten Tatbestandes des § 2 Abs 4 zweiter Satz AuslBG ergeben sollte, daß lediglich "bloße" Arbeitsgesellschafter ohne Kapitaleinlage angesprochen sein sollten. Auch ist es keineswegs ausgeschlossen, daß ein mit einer Geldeinlage an einem Unternehmen Beteiligter zudem Arbeiten für das Unternehmen verrichtet und dabei neben dem Gesellschaftsvertrag ein Arbeitsvertrag in Erscheinung tritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998090174.X02Im RIS seit
08.07.2002