RS Vwgh 2002/4/18 2001/09/0022

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Veröffentlicht am 18.04.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §914;
AuslBG §14a Abs1;
AuslBG §7 Abs6;

Rechtssatz

Soll ein Arbeitnehmer auf Grund der Absprache nur vorübergehend mit der Arbeit aussetzen, sodass der Arbeitgeber zu einem späteren (schon fixierten) Zeitpunkt auf ihn wieder zurückgreifen kann und der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt in gleicher Weise weiterarbeitet, so ist im Allgemeinen eine Aussetzung des Arbeitsverhältnisses im eigentlichen Sinn, also eine Karenzierung anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090022.X04

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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