RS Vwgh 2002/4/22 99/10/0057

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Veröffentlicht am 22.04.2002
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §59 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/10/0066

Rechtssatz

Wenn eine Partei in ihrem Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Weges angibt, dass der Weg im Wesentlichen dazu dienen soll, geschlägertes Holz für die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes zum Anwesen der Partei zu transportieren, so kann schon auf Grund dieses Vorbringens davon ausgegangen werden, dass die Weganlage für den Verkehr von Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken bestimmt ist und dass sie der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie deren Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz dient.

(Hier: Befahrbarkeit mit zweispurigen Fahrzeugen gegeben)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999100057.X05

Im RIS seit

08.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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