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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §59 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/10/0066Rechtssatz
Wenn eine Partei in ihrem Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Weges angibt, dass der Weg im Wesentlichen dazu dienen soll, geschlägertes Holz für die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes zum Anwesen der Partei zu transportieren, so kann schon auf Grund dieses Vorbringens davon ausgegangen werden, dass die Weganlage für den Verkehr von Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken bestimmt ist und dass sie der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie deren Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz dient.
(Hier: Befahrbarkeit mit zweispurigen Fahrzeugen gegeben)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100057.X05Im RIS seit
08.07.2002Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014