RS Vwgh 2002/4/22 2000/10/0117

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Veröffentlicht am 22.04.2002
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27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO 1868 §26 Abs5;

Rechtssatz

In der RAO werden die Begriffe "Gutachten" und "Beschluss" nicht synonym verwendet. Das Rechtsmittel der Vorstellung gemäß § 26 Abs 5 RAO steht nur dann zur Verfügung, wenn die Abteilung eines Ausschusses mit Bescheid entschieden hat (vgl hiezu das hg Erkenntnis vom 15. Oktober 1999, Zl 96/19/0758).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000100117.X06

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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