RS Vwgh 2002/4/23 99/14/0313

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Veröffentlicht am 23.04.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs2;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnungen - liegt keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei vor, wenn die objektive Ertragsfähigkeit nicht gegeben ist. Der subjektiven Einstellung des Steuerpflichtigen kommt in diesem Zusammenhang entscheidende Bedeutung nicht zu; auf subjektive Momente ist lediglich in jenen Fällen ergänzend abzustellen, in denen sich die objektive Ertragsfähigkeit nicht eindeutig beurteilen lässt (Hinweis E 22.4.1999, 97/15/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140313.X02

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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