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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnungen - liegt keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei vor, wenn die objektive Ertragsfähigkeit nicht gegeben ist. Der subjektiven Einstellung des Steuerpflichtigen kommt in diesem Zusammenhang entscheidende Bedeutung nicht zu; auf subjektive Momente ist lediglich in jenen Fällen ergänzend abzustellen, in denen sich die objektive Ertragsfähigkeit nicht eindeutig beurteilen lässt (Hinweis E 22.4.1999, 97/15/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140313.X02Im RIS seit
13.08.2002