RS Vwgh 2002/4/23 99/14/0313

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Veröffentlicht am 23.04.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
BAO §192;
VwRallg;

Rechtssatz

Soweit Bescheide iSd § 188 BAO vorliegen, mit denen festgestellt worden ist, dass für einen bestimmten Zeitraum eine einheitliche und gesonderte Feststellung bestimmter Einkünfte unterbleibt, entfalten diese Bescheide gemäß § 192 BAO Bindungswirkung für die Einkommensteuerverfahren der Beteiligten.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140313.X01

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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