RS Vwgh 2002/4/23 99/14/0313

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Veröffentlicht am 23.04.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20;
EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Es widerspricht nicht der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, wenn Verluste aus einer Voluptuartätigkeit die Steuerbemessungsgrundlage nicht mindern. Solche Verluste sind nämlich dem Bereich der Einkommensverwendung bzw. der freiwilligen Disposition in der privaten Lebensführung zuzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140313.X03

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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