RS Vwgh 2002/4/24 99/18/0237

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Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
KFG 1967 §64 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs5;

Rechtssatz

In einem Verfahren iSd § 36 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 FrG 1997 handelt es sich bei dem einer Übertretung des § 64 Abs. 1 iVm Abs. 5 KFG 1967 zu Grunde liegenden Fehlverhalten, somit dem Lenken eines Fahrzeuges ohne die erforderliche Lenkberechtigung, um eine Verhaltensweise, deren Relevanz für das Gerechtfertigtsein der Annahme gemäß § 36 Abs 1 FrG 1997 keineswegs als gering zu veranschlagen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999180237.X01

Im RIS seit

22.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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