RS Vwgh 2002/4/24 96/13/0191

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Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;
LiebhabereiV 1993;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seit seinem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 3. Juli 1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996, (vgl. jüngst etwa das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2002, 99/15/0001) ist eine Liegenschaftsvermietung dann als Liebhaberei anzusehen, wenn nach der konkret ausgeübten Art der Vermietung nicht innerhalb eines Zeitraumes von etwa 20 Jahren ein Gesamtgewinn bzw. Gesamt-Einnahmenüberschuss erzielbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130191.X03

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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