RS Vwgh 2002/4/24 98/12/0171

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Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs2;
GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/12/0260 E 2. Mai 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde hat ihrer rechtlichen Beurteilung betreffend die Dienstunfähigkeit des Beamten einen ausreichend ermittelten Sachverhalt zu Grunde zu legen; zu diesem Zweck ist ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen verschiedene Beweise, insbesondere auch Beweise durch ärztliche Sachverständige zu erheben sind (Hinweis E 20.5.1992, 91/12/0287; E 17.2.1993, 91/12/0165 mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120171.X04

Im RIS seit

01.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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