RS Vwgh 2002/4/24 99/16/0437

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §30 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Das Gesetz stellt allein darauf ab, ob materiell ein nicht geschuldeter Betrag geleistet wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999160437.X01

Im RIS seit

22.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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