RS Vwgh 2002/4/24 99/16/0437

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2002
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §30 Abs2 Z1;
GGG 1984 §4 Abs2 Z2 litb;

Rechtssatz

§ 30 Abs. 2 Z. 1 GGG stellt nicht darauf ab, ob zu Recht mit einem Zahlungsauftrag hätte vorgegangen werden sollen, sondern allein darauf, ob überhaupt nichts oder ein geringerer Betrag geschuldet wurde. Der Umstand, dass die Einziehungsermächtigung überschritten wurde, spielt somit bei Beurteilung des Rückzahlungsbegehrens keine Rolle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999160437.X02

Im RIS seit

22.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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