RS Vwgh 2002/4/24 2001/16/0601

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2002
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1;
GGG 1984 §2 Z1 lita;
GGG 1984 TP1;

Rechtssatz

Gemäß § 2 Z. 1 lit. a GGG wird der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr für das zivilgerichtliche Verfahren erster Instanz u. a. mit der Überreichung der Klage begründet. Die Klagserhebung ist ein formaler, äußerer Tatbestand, der die Gerichtsgebührenpflicht begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160601.X01

Im RIS seit

19.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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