RS Vwgh 2002/4/24 99/16/0398

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

21/03 GesmbH-Recht
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

GGG 1984 TP10 1;
GmbHG §2 Abs1;
NEUFÖG 1999 §1 Z3;
NEUFÖG 1999 §3;
NEUFÖG 1999 §4 Abs1 Z2;
NEUFÖGDV 1999 §3;

Rechtssatz

Wird ein neu gegründeter Betrieb von einer GmbH betrieben, so ist die Eintragung in das Firmenbuch zwar der Beginn der Rechtspersönlichkeit der GmbH, jedoch keineswegs zwingend schon die "Neugründung" im Sinne des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NEUFÖG). § 3 NEUFÖG (wie auch § 3 NEUFÖGDV) stellt diesbezüglich auf den Zeitpunkt ab, in dem der Betriebsinhaber "erstmals werbend nach Außen in Erscheinung" tritt; in § 3 NEUFÖGDV wird im Sinne der erläuternden Bemerkungen (1766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP) präzisiert, dass es sich dabei um den Zeitpunkt handelt, in dem die für den Betrieb typischen Leistungen am Markt angeboten werden. Zur Darlegung dieser Voraussetzung sieht § 4 Abs. 1 Z. 2 NEUFÖG ausdrücklich vor, dass im bestimmenden Antrag der Kalendermonat nach § 3 NEUFÖG angegeben werden muss (Hinweis E 26. April 2001, 2000/16/0314).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999160398.X01

Im RIS seit

22.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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