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21/03 GesmbH-RechtNorm
GGG 1984 TP10 1;Rechtssatz
Wird ein neu gegründeter Betrieb von einer GmbH betrieben, so ist die Eintragung in das Firmenbuch zwar der Beginn der Rechtspersönlichkeit der GmbH, jedoch keineswegs zwingend schon die "Neugründung" im Sinne des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NEUFÖG). § 3 NEUFÖG (wie auch § 3 NEUFÖGDV) stellt diesbezüglich auf den Zeitpunkt ab, in dem der Betriebsinhaber "erstmals werbend nach Außen in Erscheinung" tritt; in § 3 NEUFÖGDV wird im Sinne der erläuternden Bemerkungen (1766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP) präzisiert, dass es sich dabei um den Zeitpunkt handelt, in dem die für den Betrieb typischen Leistungen am Markt angeboten werden. Zur Darlegung dieser Voraussetzung sieht § 4 Abs. 1 Z. 2 NEUFÖG ausdrücklich vor, dass im bestimmenden Antrag der Kalendermonat nach § 3 NEUFÖG angegeben werden muss (Hinweis E 26. April 2001, 2000/16/0314).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160398.X01Im RIS seit
22.08.2002