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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/13/0029 E 16. Mai 2002 2000/13/0049 E 24. April 2002Rechtssatz
Anders als bei der umsatzsteuerlich unzulässigen Aufspaltung eines Rechtsvorganges in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil geht es bei der Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen darum, die unternehmerische von der nichtunternehmerischen Sphäre abzugrenzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000130051.X02Im RIS seit
13.08.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013