RS Vwgh 2002/4/25 99/15/0007

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §12 idF 1992/040;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/16/0010 E 18. Juli 2002

Rechtssatz

Bei Gastronomiebetrieben zählen das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens (Hinweis E 25. Mai 2000, 2000/16/0238). Hingegen sind der Kundenstock, Lieferverträge und das Personal nicht den wesentlichen Unternehmensgrundlagen zuzurechnen und somit für die Frage, ob ein Unternehmensübergang iSd § 12 Wr LAO stattgefunden hat, nicht von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150007.X03

Im RIS seit

14.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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