RS Vwgh 2002/4/25 2001/15/0152

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §20;
B-VG Art130 Abs2;
EStG 1988 §82;

Rechtssatz

Im gegenständlichen Fall ist die Einkommensteuer für die Verkaufprovisionen dem Arbeitnehmer als Primärschuldner bereits vorgeschrieben gewesen. Die Abgabenbehörde hat unter Wiederaufnahme der Verfahren Einkommensteuerbescheide erlassen, in denen - rechtswidrig - diese Provisionseinkünfte nicht mehr zum Ansatz gebracht worden sind; dadurch hätten die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung herbeigeführt werden sollen. Bei dieser besonderen Sachlage entspricht die Ermessensübung, die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin nachträglich zur Lohnsteuerhaftung heranzuziehen, nicht dem Gesetz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001150152.X03

Im RIS seit

14.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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