RS Vwgh 2002/4/26 99/02/0205

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Veröffentlicht am 26.04.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §130 Abs1;
ASchG 1994;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/02/0228 E 19. Oktober 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Befreiung von der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems entscheidend (Hinweis: E 27.1.1995, 94/02/0381).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999020205.X03

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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