RS Vwgh 2002/4/30 2002/08/0014

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Veröffentlicht am 30.04.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1998/I/148;

Rechtssatz

Der VwGH ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Sachlichkeit das Einkommen im Sinne der Bestimmung des § 25 Abs. 1 vorletzter Satz AlVG idF der Novelle BGBl. I Nr. 1998/148, nur jene Größe sein kann, die die wirtschaftliche Kraft des Arbeitslosen (bzw. im Falle der Anrechnung seines Ehepartners oder Lebensgefährtin) zum Ausdruck bringt. Es kann hingegen nicht maßgebend sein, wie der Arbeitslose oder sein Ehegatte (bzw. Lebensgefährte) mit diesem Einkommen verfahren ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080014.X05

Im RIS seit

14.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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