RS Vwgh 2002/4/30 2002/08/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36a;
EStG 1988 §10 Abs8;
NotstandshilfeV §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0325 E 4. Oktober 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einem "Wartetastenverlust" (§ 10 Abs 8 EStG) handelt es sich um einen durch gewinnmindernd geltend gemachte Investitionsfreibeträge entstandenen oder erhöhten Verlust, der zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Gewinnen "zu verrechnen" ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080014.X02

Im RIS seit

14.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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