RS Vwgh 2002/5/8 2002/04/0033

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Veröffentlicht am 08.05.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §91 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob ein gewerberechtlicher Geschäftsführer gemäß § 91 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 abzuberufen ist, kommt es nicht darauf an, ob dem abzuberufenden Geschäftsführer ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte im Sinn des Abs. 2 dieser Bestimmung zusteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002040033.X03

Im RIS seit

08.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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