RS Vwgh 2002/5/8 2002/04/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
GewO 1994 §91 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die große Anzahl der vom gewerberechtlichen Geschäftsführer begangenen Übertretungen (14 Übertretungen) des Ausländerbeschäftigungsgesetzes kann der belangten Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie auch angesichts des Umstandes, dass die letzte diesbezügliche Bestrafung vom Oktober 1998 stammt und somit drei Jahre und vier Monate zurück liegt, zu dem Ergebnis gelangte, dass der Geschäftsführer die Zuverlässigkeit für die Ausübung des betreffenden Gewerbes im Sinn des § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 nicht mehr besitze.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002040033.X02

Im RIS seit

08.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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