RS Vwgh 2002/5/14 2000/01/0349

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Veröffentlicht am 14.05.2002
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41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §15 Abs1 lita idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Gemäß § 15 Abs. 1 lit. a StbG 1985 wird der Lauf der Wohnsitzfrist nach § 10 Abs. 1 Z 1 leg. cit. durch ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot unterbrochen. Dies bedeutet, dass die vor dem Wegfall des Unterbrechungsgrundes verbrachten Zeiten unberücksichtigt zu bleiben haben und dass die Wohnsitzfrist erst mit dem Wegfall des gegen den Beschwerdeführer verhängten Aufenthaltsverbotes neu zu laufen beginnen konnte (Hinweis: Erkenntnis vom 13. Mai 1998, Zl. 96/01/0767, mwN.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010349.X01

Im RIS seit

19.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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