RS Vwgh 2002/5/15 98/12/0427

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Veröffentlicht am 15.05.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §61 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/12/0298 E 24. April 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Unter "Unterrichtserteilung" iSd § 61 Abs 1 GehG ist eine tatsächliche Tätigkeit zu verstehen, weil sich Anhaltspunkte für einen hievon abweichenden Begriffsinhalt weder aus der Wortbedeutung "Unterrichtserteilung" als solcher noch aus dem Zusammenhang mit dem übrigen Wortlaut ergeben (Hinweis E 13.4.1983, 82/09/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120427.X01

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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