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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §9 Abs2;Rechtssatz
Die Behauptung des Beamten, der Dienstgeber habe die "Arbeitsunfähigkeit" durch seine Überbelastung herbeigeführt, begründet selbst im Fall ihres Zutreffens keine Anwendung des § 9 Abs. 2 PG 1965, weil dieser Bestimmung keine schadenersatzrechtliche Ausgleichsfunktion zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120001.X07Im RIS seit
14.08.2002