RS Vwgh 2002/5/15 98/12/0001

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Veröffentlicht am 15.05.2002
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §9 Abs2;

Rechtssatz

Die Behauptung des Beamten, der Dienstgeber habe die "Arbeitsunfähigkeit" durch seine Überbelastung herbeigeführt, begründet selbst im Fall ihres Zutreffens keine Anwendung des § 9 Abs. 2 PG 1965, weil dieser Bestimmung keine schadenersatzrechtliche Ausgleichsfunktion zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120001.X07

Im RIS seit

14.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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