RS Vwgh 2002/5/15 2000/12/0234

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Veröffentlicht am 15.05.2002
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §50 Abs2;

Rechtssatz

Die Art der Strafbemessungsgründe, langjähriges Wohlverhalten, die Bedeutung der Generalprävention für das Strafausmaß, die teilweise Nachsicht der unbedingt verhängten Freiheitsstrafe durch Entschließung des Bundespräsidenten, das Abführen der als "Freigänger" erzielten Einkünfte an den Bund wie auch die Abfuhr der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsabgaben sind keine "berücksichtigungswürdigen Gründe" im Sinn des § 50 Abs. 2 PG 1965.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000120234.X02

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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