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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §50 Abs2;Rechtssatz
Die Art der Strafbemessungsgründe, langjähriges Wohlverhalten, die Bedeutung der Generalprävention für das Strafausmaß, die teilweise Nachsicht der unbedingt verhängten Freiheitsstrafe durch Entschließung des Bundespräsidenten, das Abführen der als "Freigänger" erzielten Einkünfte an den Bund wie auch die Abfuhr der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsabgaben sind keine "berücksichtigungswürdigen Gründe" im Sinn des § 50 Abs. 2 PG 1965.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120234.X02Im RIS seit
13.08.2002