RS Vwgh 2002/5/16 96/13/0128

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Veröffentlicht am 16.05.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §5;
KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Gegenstand der verdeckten Ausschüttung ist auf der Ebene einer nach § 5 EStG ermittelnden Gesellschaft das Entstehen der Forderung (in einer bestimmten Höhe für den begünstigten Anteilsinhaber oder dessen nahen Angehörigen anstatt für die Gesellschaft). Die sich in späteren Jahren erweisende teilweise Uneinbringlichkeit dieser Forderung vermag keine rückwirkende Beseitigung des einmal eingetretenen Vorteils zu bewirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130128.X03

Im RIS seit

19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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