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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0195/74 E 26. Juni 1974 RS 1(hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Es ist nicht von Bedeutung, ob die Verfolgungshandlung dem Täter zur Kenntnis gelangt (hier: Zustellversuch). Die Verfolgungshandlung muß nur während der Verjährungszeit in irgend einer Form nach außen in Erscheinung treten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001020179.X01Im RIS seit
18.09.2002Zuletzt aktualisiert am
03.08.2010