RS Vwgh 2002/5/17 2001/02/0179

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Veröffentlicht am 17.05.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0195/74 E 26. Juni 1974 RS 1(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Es ist nicht von Bedeutung, ob die Verfolgungshandlung dem Täter zur Kenntnis gelangt (hier: Zustellversuch). Die Verfolgungshandlung muß nur während der Verjährungszeit in irgend einer Form nach außen in Erscheinung treten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001020179.X01

Im RIS seit

18.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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