RS Vfgh 2003/12/8 B1538/03 - B1334/06

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Veröffentlicht am 08.12.2003
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
AsylG 1997 §38
FremdenG 1997 §94 Abs1
VfGG §82 Abs1
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung von Beschwerden gegen Bescheide des Bundesasylamtes und einer Bezirkshauptmannschaft mangels Erschöpfung des Instanzenzuges

Rechtssatz

Gegen die anzufechtenden Bescheide steht zufolge §38 AsylG und §94 Abs1 FremdenG das Rechtsmittel der Berufung an den Unabhängigen Bundesasylsenat bzw. an die Sicherheitsdirektion offen. Eine Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erscheint somit als offenbar aussichtslos, zumal bei der gegebenen Lage die Zurückweisung der Beschwerde zu gewärtigen wäre.

Siehe auch: B v 08.08.06, B1334/06.

Entscheidungstexte

  • B 1538/03
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.12.2003 B 1538/03
  • B 1334/06
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.08.2006 B 1334/06

Schlagworte

Asylrecht, Fremdenrecht, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2003:B1538.2003

Dokumentnummer

JFR_09968792_03B01538_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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