RS Vwgh 2002/5/23 2002/09/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs4;
FrG 1997 §7 impl;
FrGDV 1997/II/418 §4 impl;

Rechtssatz

Die den aufenthaltsrechtlichen Status regelnden Normen, welche zur Erteilung einer "Aufenthaltsbewilligung" führen, lassen keine Aussage über den arbeitsrechtlichen Status eines "Arbeiter-Gesellschafters" zu, weil damit ein gänzlich verschiedener Rechtsbereich geregelt wird. Deshalb kann aus dem Vorhandensein einer "Aufenthaltsbewilligung" kein Indiz auf das Vorliegen einer Feststellung gemäß § 2 Abs. 4 AuslBG gewonnen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002090011.X02

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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