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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §2 Abs4;Rechtssatz
Die den aufenthaltsrechtlichen Status regelnden Normen, welche zur Erteilung einer "Aufenthaltsbewilligung" führen, lassen keine Aussage über den arbeitsrechtlichen Status eines "Arbeiter-Gesellschafters" zu, weil damit ein gänzlich verschiedener Rechtsbereich geregelt wird. Deshalb kann aus dem Vorhandensein einer "Aufenthaltsbewilligung" kein Indiz auf das Vorliegen einer Feststellung gemäß § 2 Abs. 4 AuslBG gewonnen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002090011.X02Im RIS seit
13.08.2002