RS Vwgh 2002/5/28 99/14/0021

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Es steht der Wiederaufnahme nicht entgegen, dass die Abgabenbehörde die Höhe der nicht als Betriebsausgaben anzuerkennenden Beträge im Schätzungswege (hier: pauschal) angenommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140021.X01

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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