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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0135 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0203 E 7. September 2005 2002/08/0204 E 7. September 2005Rechtssatz
Der Schriftleiter einer juristischen Fachzeitschrift war gegenüber dem hier mitbeteiligten Verlag nicht zur Herstellung eines oder mehrerer Werke, sondern zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses verpflichtet, das - in Ermangelung von Bindungen an Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und arbeitsbezogenen Verhaltens - als freier Dienstvertrag zu qualifizieren ist (ebenso Jabornegg/Resch, Autorentätigkeit und Sozialversicherungspflicht, ÖJZ 1996, 841 ff, (zum Schriftleiter 849)); die Versicherungspflicht des Schriftführers war hier nach § 4 Abs. 4 ASVG zu beurteilen (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001080107.X09Im RIS seit
07.10.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017